Muss man Gebühren zahlen, wenn man mit der Karte bezahlt?

Die Möglichkeiten der weltweiten Nutzung von Geldautomaten und das bargeldlose Zahlen von Waren oder Dienstleistungen haben sich seit der Einführung des Electronic Cash, des Girocord-Logos und der Kreditkarten innerhalb der letzten Jahre stark verbessert.

Im Zusammenhang mit dem bargeldlosen Zahlen an der Kasse werden jedoch unter Umständen Gebühren fällig, dessen Höhe je nach Land, Höhe des Umsatzes und Art der Karte unterscheiden kann.

Kartennutzungsgebühren für EC-/ Giro-Karte im In- und Ausland

Innerhalb Deutschlands sind die Gebühren für die Nutzung der EC- bzw. der Giro-Karte überschaubar gehalten.

Das Abheben von Bargeld am Geldautomaten ist grundsätzlich kostenfrei, wenn der Geldautomat zum gleichen Verbundsystem gehört zu der auch die Bank des Karteninhabers gehört. Die Verbundsysteme der Crash-Group, des CashPool sowie der Sparkassen und Genossenschaftsbanken sind auf den jeweils zugehörigen Automaten gekennzeichnet. Wird ein bankfremder Geldautomat genutzt so fallen Gebühren in unterschiedlicher Höhe an. Hier haben sich die Privatbanken auf einen einheitlichen Betrag von 1,95 € unabhängig des abgehobenen Betrages geeinigt. Bei den Genossenschaftsbanken und den Sparkassen liegen diese Gebühren durchschnittlich bei 2,95 € bzw. 4,50 €. Diese zusätzlichen Gebühren müssen an den Geldautomaten bekannt gegeben werden und zusätzlich ab Juni 2011 auch während des Abhebevorgangs, in Verbindung mit der Möglichkeit diesen abzubrechen, auf dem Anzeigebildschirm des Geldautomaten.

Beim bargeldlosen Bezahlen an der Kasse fallen in der Regel keinerlei Gebühren für den Kunden an. Abweichungen hiervon, z.B. durch anfallende Gebühren bei einem geringen Einkaufswert, müssen an der Kasse gut sichtbar angezeigt werden.

Bei der Nutzung von einer EC- bzw. Giro-Karte im Ausland gelten unterschiedliche Gebührenregelungen. Im europäischen Währungsraum ist das bargeldlose Zahlen mit der EC- bzw. Giro-Karte an den anerkannten Stellen gebührenfrei. Bei der Nutzung der Geldautomaten fallen in der Regel Gebühren in gleicher Höhe wie an Fremdbanken innerhalb Deutschlands an. Einige Banken jedoch haben im Ausland Zweigstellen oder Tochtergesellschaften, bei denen das Abheben von Bargeld am Automaten kostenfrei möglich ist.

Außerhalb der EU-Währungsunion fallen in der Regel Gebühren in Höhe von mindestens 3,50 €  bzw. einem Prozentsatz von im Durchschnitt 1% an. Diese Gebühr wird oftmals auch als Währungsumrechnungs-Provision bezeichnet und sind von der jeweiligen Bank abhängig. Bei Reisen ins Ausland ist eine Vorabinformation über die jeweiligen Gebühren bei der Bank empfehlenswert.

Kartennutzungsgebühren für Kreditkarten im In- und Ausland

Bei einer Kreditkarte sind die anfallenden Gebühren an Geldautomaten in der Regel abhängig vom abgehobenen Betrag und unterscheiden sich nicht zwischen den Geldautomaten in Deutschland und im Ausland. Der durchschnittliche Prozentsatz für eine Barabhebung liegt bei 4% des Betrages bzw. einer Mindestgebühr von im Durchschnitt 5€ je Barabhebung. Nur bei wenigen Karten, wie z.B. die DKB-Cash, ist das Abheben am Geldautomaten weltweit kostenlos.

Das bargeldlose Bezahlen mit einer Kreditkarte ist weltweit ohne Probleme möglich. Die hier entstehenden Gebühren sind abhängig vom getätigten Umsatz und betragen außerhalb des EU-Währungsraums in der Regel 1,25% bis 2,0% des Umsatzes. Innerhalb Deutschlands und der EU-Währungsunion entstehen beim bargeldlosen Bezahlen keinerlei Gebühren.

Die jeweils geltenden Gebührenhöhen sowohl für die Nutzung von Geldautomaten als auch für das bargeldlose Bezahlen können bei der Kreditkarten aushändigenden Bank erfragt werden.