Girokonto für Schüler
Spätestens dann, wenn ein Jugendlicher seinen ersten Ferienjob annimmt oder seine Berufsausbildung beginnt, sollte für den Geldempfang ein Girokonto eingerichtet werden. Aber auch schon zu einem früheren Zeitpunkt ist die Eröffnung eines Schüler-Girokontos sinnvoll, damit der Nachwuchs den Umgang mit Geld und einem Konto lernt. So kann der Jugendliche dann selbstständig am Geldautomaten Bargeld abheben, per Überweisung sein Mobilfunk-Guthaben aufladen oder im Geschäft mit seiner Maestro- oder Kreditkarte bezahlen.
Eigenschaften eines Schüler-Girokontos
Manche Eltern mögen unsicher sein, ob ihr Kind ein eigenes Konto führen sollte. Die Bedenken sind unbegründet, denn charakteristisch für Schüler-Girokonten ist, dass sie auf Guthabenbasis geführt werden. Somit sind keine Kontoüberziehungen ins Minus möglich. Ansonsten entsprechen sie vom Funktionsumfang her einem gewöhnlichen Girokonto für Erwachsene. Auch Online-Banking ist mit einem Schüler-Girokonto möglich, sodass frühzeitig der Umgang mit der Technik gelernt und eine Sensibilisierung für die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen erfolgen kann. Wird für das Schüler-Girokonto eine Kreditkarte ausgegeben, so handelt es sich dabei um eine Prepaid-Kreditkarte. Solche Karten haben keinen Kreditrahmen, sondern müssen erst mit einem Guthaben aufgeladen werden. Das Guthaben steht danach zur freien Verwendung.
Vergleich der Konditionen lohnt sich
In der Regel sind Schüler-Girokonten kostenlos und belasten daher das Budget eines Schülers überhaupt nicht. Dennoch ist es ratsam, sich die Eigenschaften der Schüler-Girokonten genau anzusehen. Beispielsweise erlauben es einige Banken ihren jugendlichen Kontobesitzern nicht, am Automaten Geld abzuheben. Ob dies sinnvoll ist, mag fraglich sein, denn schließlich soll der Jugendliche doch an die modernen Funktionen von Girokonto und Karten herangeführt werden. Soll das Schüler-Girokonto eine Bargeld-Abhebemöglichkeit bieten, so sollten die Eltern beim Konto-Vergleich darauf achten, dass dies an möglichst vielen Geldautomaten kostenlos möglich ist. Beim Abheben an fremden Geldautomaten wird nämlich auch bei Schüler-Girokonten eine Gebühr fällig.
Eröffnung eines Schüler-Girokontos
Da ein Minderjähriger nicht selbst ein Konto eröffnen darf, ist hierfür die Unterschrift der Eltern bzw. des alleinerziehenden Erziehungsberechtigten erforderlich. Meist ist auch eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes einzureichen. Tritt zum 18. Geburtstag die Volljährigkeit und somit die volle Geschäftsfähigkeit ein, wird das Konto auf ein normales Girokonto umgestellt. Die Erziehungsberechtigten fallen dann automatisch aus dem Konto-Vertrag.
